EGS Entwicklungsgesellschaft mbH > Stadterneuerung

Städte sind Impulsgeber für die Zukunft

In unseren Städten werden wichtige Impulse für die Zukunft gegeben. Hier ist das Aufeinandertreffen von Historie, Gegenwart und Zukunft besonders deutlich erlebbar und bildet die Grundlage für neue urbane Entwicklungen. Dabei hat jede Stadt, ob großstädtisch oder ländlich geprägt, ihr eigenes Erbe und eigene Identität.

Die EGS unterstützt die Städte und Gemeinden auf Ihrem Weg, eigenständig definierte Leitbilder und Ziele umzusetzen. Stadterneuerung bedeutet für unser Unternehmen, bewusst auf den Traditionen des baukulturellen Erbes und dem städtebaulichen Bestand aufzubauen, es für die Zukunft zu sichern und für neue Anforderungsprofile tragfähig weiterzuentwickeln. Die viel beschworene "Renaissance der Alt- und Innenstädte" ist unser Anspruch.

Grundlage für unsere erfolgreiche gemeinsame Arbeit in den Städten ist das "Besondere Städtebaurecht" im Baugesetzbuch und die Städtebauförderungsprogramme.

Was ist das besondere Städtebaurecht?
Was ist die Städtebauförderung?

Was ist das besondere Städtebaurecht?

Das besondere Städtebaurecht (§ 136 bis 164 b des Baugesetzbuches) definiert Rechte und Pflichten für alle an der städtebaulichen Erneuerung beteiligten Akteure wie Städte, Bauherren oder Sanierungsträger. Der notwendige Rahmen und die Grundsätze für den Ablauf einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme sind darin festgeschrieben.

Was ist die Städtebauförderung?

Die Städtebauförderung ist eine Gemeinschaftsaufgabe der Bundesrepublik Deutschland, dem jeweiligen Bundesland, wie Mecklenburg-Vorpommern und der jeweiligen Stadt. Das heißt, diese Drei stellen jeweils ein Drittel an Finanzhilfen für die städtebauliche Erneuerung zur Verfügung. Damit können in festgelegten Sanierungsgebieten städtebauliche Missstände beseitigt werden.

Die Fördermittel dienen der Erneuerung von öffentlicher Infrastruktur oder werden an private Bauherren weitergereicht, die ihre historischen Gebäude nach städtebaulichen Vorgaben sanieren wollen. Die "Spielregeln" sind in der Städtebauförderungsrichtlinie des Landes festgelegt.

 

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